Alles ums Wohnen

Kundmachung


K U N D M A C H U N G


Gemäß § 30 Abs. 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl.Nr. 127 idF LGBl.Nr. 89/2008, hat der Bürgermeister spätestens alle 5 Jahre öffentlich aufzufordern, Anregungen auf Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes, der Bebauungspläne und der Bebauungsrichtlinien einzubringen (Revision). Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Pirching am Traubenberg ist seit 29. März 2003 rechtswirksam.

Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Bauvorhaben und sonstige Planungsanregungen in der Zeit von 18. Jänner 2010 (mindestens 4 Wochen) bis 26. Februar 2010 dem Gemeindeamt schriftlich bekanntzugeben.

Eigentümer von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsfläche möglich ist, werden aufgefordert, diese Grundstücke der Gemeinde zum Kauf anzubieten.

Der Bürgermeister: Franz Matzer


Alles rund ums Wohnen
Das Wohnen in unserer Gemeinde hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Sowohl die Anzahl der errichteten Siedlungswohnhäuser, als auch die Einfamilienhäuser geben ein gutes Beispiel.

Die Wohnpolitik hat zum Ziel, Gemeindebewohnern die Gelegenheit zu geben, in gewohnter Umgebung zu leben. Für alle Interessenten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, in einer kostenlosen Bauberatung im Amtsgebäude, wichtige Informationen zu erhalten.

Bausachverständiger :
Ing. Wilhelm Moder
Sporgasse 14/21
8010 Graz

Brandsachverständiger:
Rauchfangkehrermeister Franz KRISPER
8082 Breitenbuch 69
Tel.: 03116 27458

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