Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Veröffentlichungsdatum09.12.2025Lesedauer1 Minute

Der Heizkostenzuschuss kann bis 27. Februar 2026 im Gemeindeamt beantragt werden. Anspruchberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1. September 2025 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen (=Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt "hauptwohnsitzgemeldeter" Personen), die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt. Laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels mal 14 dividiert durch 12. 

  • für Ein-Personen Haushalte                                                                          € 1.661,--
  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften                                               € 2.492,--
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind                 €    498,--

Anträge sind im Gemeindeamt zu stellen! 

Mitzubringen sind: letzter Pensionsabschnitt bzw. Einkommensnachweise, erhaltene Unterhaltszahlungen für geschiedene Ehepartner. Bei minderjährigen Kindern Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe, Alimenten Zahlungen für Kinder etc.. Bei Kontoinhabern die IBAN.