Der Wohn- und Heizkostenzuschuss wird nur einmal pro Haushalt gewährt.
Alle die den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark im Winter 2022/2023 erhalten haben sowie Bezieher der Wohn- und Sozialunterstützung haben die Auszahlung bereits automatisch erhalten.
Voraussetzung:
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Hauptwohnsitz seit 1. Jänner 2023 in der Steiermark haben.
Weiters darf das Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen zusammen nicht mehr als € 40.045,00 betragen.
Eine Beantragung ist bis 30.11.2023 unter https://www.soziales.steiermark.at auch von zu Haus aus möglich.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Kommen Sie einfach bis spätestens 30.11.2023 während den Amtsstunden in das Gemeindeamt.
Bitte vergessen Sie Ihre Kontodaten nicht. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.