Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2023/24 kann vom 2. Oktober 2023 bis zum 29. Februar 2024 in der Gemeinde Pirching a. T. während den Amtsstunden beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizanlagen.
Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist das Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt "hauptwohnsitzgemeldeter" Personen.
Einkommensgrenzen monatlich:
- für Einpersonenhaushalte € 1.392,00
- für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.088,00
- für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 418,00
Zum Einkommen zählen:
- unselbständige Erwerbstätigkeit: aktueller Lohnzettel (nicht älter als 6 Monate) mal 14 dividiert durch 12
- Land- und Forstwirtschaft: Einheitswertbescheid, davon 45 %
- diverse Pensionen (Alters-, Invaliditäts-, Witwen
- Unfallrente
- Kinderbetreuungsgeld, Bildungskarenz- und Wochengeld
- Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss (Bestätigung vom AMS)
- Kranken- bzw. Rehabilitationsgeld
- erhaltene Unterhaltszahlungen für Geschiedene
- erhaltene Alimentationszahlungen für Kinder
- Lehrlingsentschädigung
- Bundes- und Landesstipendien
- Studienbeihilfe
- Familienbeihilfe
- Kindergartenbeihilfe
- Taggelder von Präsenzdienern und Zivildienern
- Ausgedinge.....
Weitere Informationen im Gemeindeamt Pirching a. T.