Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark in der Höhe von € 340,-- pro Haushalt kann ab 01.10.2026 bis 27.02.2027 im Gemeideamt beantragt werden.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass das anrechenbare Haushaltseinkommen folgende Einkommensobergrenze nicht übersteigt.
- für Einpersonenhaushalte € 1.827,00
- für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.741,00
- für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 548,00
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung mitzunehmen:
- alle Einkommensnachweise (aktueller Lohnzettel, div. Pensionsbescheide, Familienbeihilfe, Lehrlingseinkommen, erhaltene Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld, Einheitswertbescheid bei einer Land- und Forstwirtschaft, Pachtverträge u.s.w.)
- Nachweis der Heizkosten sowie die entsprechenden Zahlungsbelege . Bei Heizstoffen, die auf Vorrat gekauft wurden, darf das Rechnungsdatum nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- IBAN
Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.