Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Veröffentlichungsdatum29.09.2026Lesedauer1 Minute

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark in der Höhe von € 340,-- pro Haushalt kann ab 01.10.2026 bis 27.02.2027 im Gemeideamt beantragt werden.

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass das anrechenbare Haushaltseinkommen folgende Einkommensobergrenze nicht übersteigt.  

    • für Einpersonenhaushalte                                                                         € 1.827,00
    • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften                                        € 2.741,00
    • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind     €    548,00


Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung mitzunehmen:

  • alle Einkommensnachweise (aktueller Lohnzettel, div. Pensionsbescheide, Familienbeihilfe, Lehrlingseinkommen, erhaltene Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld, Einheitswertbescheid bei einer Land- und Forstwirtschaft, Pachtverträge u.s.w.) 
  • Nachweis der Heizkosten sowie die entsprechenden Zahlungsbelege . Bei Heizstoffen, die auf Vorrat gekauft wurden, darf das Rechnungsdatum nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.   
  • IBAN


Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.