Sonderförderung - Steirischer Sanierungsbonus

Veröffentlichungsdatum14.04.2026Lesedauer1 Minute

Diese Sonderförderung unterstützt vom 1. April 2026 bis 15. Mai 2026 Privatpersonen, die 2025 aufgrund eines Förderstopps keine Mittel erhielten. 

Gefördert werden thermische Sanierungen mit 15 % der Kosten, besonders für Projekte,  die Heizkosten und Treibhausgase senken. 

Wichtige Eckdaten zur Sonderförderung:

  • Zeitraum: Antragstellung vom 01.04.2026 bis 15.05.2026 möglich
  • Zielgruppe: Steirische Privathaushalte, die vom Förderstopp am 31.03.2025 betroffen waren.
  • Förderhöhe: Pauschaler Fördersatz von 15 % der förderbaren Sanierungskosten 
  • Geförderte Maßnahmen: Thermische Sanierung von Gebäuden, die älter als 15 Jahre sind (Verbesserung Gebäudehülle, Heizungstausch). Die Förderung ist für Sanierungsmaßnahmen  an  Hand von Rechnungen mit Ausstellungsdatum bis längstens 31. Mai 2025 möglich. Die Beauftragung für diese Sanierungsmaßnahmen muss nachweislich vor dem 16. April 2025 erfolgt sein. 
  • Antragstellung: Hauptsächlich online über das Wohnbau-Portal des Landes Steiermark 

Genauere Informationen finden Sie in der beiliegenden Datei. 


Gerne steht Herr DI Josef Ranz (Energieberater) für weitere Auskünfte zur Verfügung. Tel.: 0664/96 72 555 oder office@eBeratung.at